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Auf dieser Seite möchte ich mich und meine Kanzlei vorstellen.

Alexander Peine | Rechtsanwalt

Alexander Peine | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Sozialrecht

Durch meine Konzentration auf ausgewählte "medizinische" Gebiete des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts biete ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht die optimale Beratung sowie kompetente sozialgerichtliche und außergerichtliche Vertretung für Ihr Anliegen.

Gesetzliche Rentenversicherung
(SGB VI)
  • Sozialgericht & DRV Bund
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen)
Schwerbehindertenrecht
(SGB IX)
  • Sozialgericht & Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
Soziale Pflegeversicherung
(SGB XI)
  • Sozialgericht & Pflegekasse
  • Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegrad
Gesetzliche Unfallversicherung
(SGB VII)
  • Sozialgericht & Berufsgenossenschaft
  • Arbeitsunfall, Wegeunfall
  • Berufskrankheit
  • Verletztengeld, Verletztenrente
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit

Hohes Engagement und Kompetenz durch Spezialisierung und ständige Fortbildung.


Beruflicher Werdegang

  • Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bremer Landesbank
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Münster
  • Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht seit 2004 in Varel, Oldenburg und Wilhelmshaven
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2007
  • Geschäftsführer des Gesundheitszentrums Bartsch Carré in Wilhelmshaven von 2011 bis 2021
  • Umzug der Kanzlei nach Oldenburg im September 2023

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
    www.anwaltverein.de
  • Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V.
    www.anwaltsverein-oldenburg.de
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
    www.anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/arbeitsgemeinschaften/sozialrecht
Mitglied im Anwalt Verein
Fortbildungsbescheinigung DAV
Mitglied AG Sozialrecht

Sozialrecht

Streitfragen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in mehr als der Hälfte der Fälle sozialmedizinische Fragen.
Gestritten wird gegenüber der DRV Bund häufig über eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI bzw. wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind. Erfolgsquoten von 30 bis 50 % sind in diesem Bereich realistisch (Quelle: Francke, Gagel, Bieresborn - Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, Inhalt und Überprüfung medizinischer Gutachten).

Weitere Streitpunkte sind z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Bisweilen kann auch die Aufhebung der Bewilligung von Rentenleistungen sowie deren Rückforderung durch die DRV Bund relevant werden und eine anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (z.B. Widerspruch) oder im Wege der Klage vor dem Sozialgericht erfordern.

Die größten Erfolgsaussichten dürften in dem Bereich des Schwerbehindertenrechts liegen. Hier sind nach eigenen Angaben der Verwaltung Erfolgsquoten von bis zu 50 % möglich (Quelle: Francke, Gagel, Bieresborn - Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, Inhalt und Überprüfung medizinischer Gutachten).
Dies liegt in den verfahrensmäßigen Eigenheiten der Schwerbehindertenverfahren begründet: Die Verwaltungsentscheidungen ergehen in aller Regel auf der Basis von Kurzgutachten nach Aktenlage und sind daher sehr fehlerbehaftet. Hier wird der Rechtsanwalt umfassend die Entscheidungsgrundlagen prüfen und die Behörde bzw. das Gericht überzeugen müssen, weitere medizinische Befunde bzw. Gutachten einzuholen. Über den Grad der Behinderung (GdB) und über Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) entscheidet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung nur, wenn bei ihnen der Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit vorliegt und dies auch gutachterlich festgestellt wurde. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen, die in sechs Module mit seinen zahlreichen Einzelkriterien gegliedert sind. Der Gesetzgeber hat unter allen denkbaren Modellen das Komplizierteste gesetzlich geregelt: Die Kriterien werden zunächst in Einzelpunkte und dann in gewichtete Punkte umgerechnet. Aus der Summe der Gesamtpunkte lässt sich der Pflegegrad (1 bis 5) ableiten. Die Pflegekasse stuft den Pflegegrad häufig zu niedrig ein; an dieser Stelle ist es meist sinnvoll, einen Rechtsanwalt für das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren einzuschalten.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. andere Träger der öffentlichen Hand (z.B. Landesunfallkasse Niedersachen, Gemeinde-Unfallversicherungsverband).
Streitgegenstand in der gesetzlichen Unfallversicherung ist häufig der Arbeitsunfall, der Wegeunfall (als Unterfall des Arbeitsunfalls) oder die Berufskrankheit. In der Praxis geht es häufig um die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und um Kausalitätsbeurteilungen. Im Zentrum von Entschädigungsleistungen steht die Verletztenrente.
Rechtliche Auseinandersetzungen bei sozialmedizinischen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung werden meist "härter" geführt als in anderen Bereichen der Sozialversicherung. Wenn Gerichtsgutachten von denen der Unfallversicherungsträger abweichen, legt die Behörde häufig umfangreiche medizinische Stellungnahmen vor, die das abweichende Gutachten widerlegen sollen. Ein besonders intensives Engagement des Rechtsanwalts ist hier gefordert.

Kontakt

Telefon

0441 36170686

E-Mail

info(at)kanzlei-peine.de
Bitte (at) durch @ ersetzen.

Adresse

Rechtsanwalt Alexander Peine
Donnerschweer Straße 56
26123 Oldenburg
www.kanzlei-peine.de

Terminvereinbarung

Montag: 9 - 11 Uhr | 16 - 18 Uhr
Dienstag: 16 - 18 Uhr
Mittwoch: 9 - 11 Uhr | 16 - 18 Uhr
Donnerstag: 16 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 11 Uhr

Kontaktaufnahme & Vorbesprechung

Zur Terminvereinbarung bzw. Vorbesprechung bitte ich Sie um einen Telefonanruf. Sie können mir Ihr Anliegen auch gern per E-Mail schildern.
Nach der ersten Kontaktaufnahme lege ich viel Wert auf eine ausführliche Erstbesprechung in meiner Kanzlei.
Sollten Sie mir im Laufe des Mandats oder für die Erstbesprechung Anhänge (z.B. Bescheide) per E-Mail übersenden, bitte ich Sie, hierfür ausschließlich das PDF-Format zu verwenden.

Anreise

Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt von Oldenburg mit zahlreichen Parkgelegenheiten in der Umgebung.
Zu Fuß erreichen Sie die Kanzlei in 5 - 10 Minuten vom Hauptbahnhof und dem Pferdemarkt. 

Alexander Peine | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Sozialrecht

26123 Oldenburg | Donnerschweer Straße 56

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Rechtsanwalt Alexander Peine | Donnerschweer Straße 56 | 26123 Oldenburg
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