Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Im Bereich des Sozialrechts befasse ich mich überwiegend mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, auch „Hartz IV“ genannt). Streitpunkt ist häufig eine fehlerhafte Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Auch bei der Verhängung von Sanktionen und der Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen kann anwaltliche Hilfe gefragt sein.
Leider sind weiterhin viele Bescheide der Behörden nicht verständlich, so dass Hilfesuchenden ohne deren Wissen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorenthalten werden. In einem anwaltlichen Beratungsgespräch können Berechnungsfehler der Behörde aufgezeigt werden. Anschließend kann ich Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren und – bei besonderer Eilbedürftigkeit – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht anwaltlich vertreten.
Welche Kosten können auf Sie zukommen?
Wenn Sie gegen einen Bescheid der Behörde Widerspruch einlegen oder sich über
die Rechtmäßigkeit eines Bescheides beraten
lassen wollen, sollten Sie das Amtsgericht Ihres Wohnortes
aufzusuchen und
einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen. Das
Amtsgericht wird Ihnen einen Berechtigungsschein ausstellen. Sie müssen
beim Rechtsanwalt nur die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,-- Euro
selbst bezahlen. Bitte achten Sie auf die Widerspruchsfrist von einem
Monat und legen Sie selbst fristwahrend Widerspruch ein, falls sich das
Beratungshilfeverfahren verzögert und der Ablauf der Widerspruchsfrist
droht.
Sollten Sie rechtsschutzversichert
sein, kann es sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eine Beratung im Wege der Kulanz
bezahlt. Bitte fragen sie Ihre Rechtsschutzversicherung.
Selbstverständlich kann ich Sie z.B. im Widerspruchsverfahren auch ohne Beratungshilfeschein beraten und vertreten. Über die Kosten, die auf Sie zukommen können, informiere ich Sie bereits (kostenlos) am Telefon. Die Vergütung hängt ab vom Umfang, von der Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit. Soweit das anschließende Widerspruchs- oder Klageverfahren Erfolg hat, ist die Behörde zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Nähere Informationen finden Sie unter Kosten. Dort steht für Sie ein
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sowie ein Antrag auf
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Download
bereit. Weiter wird dort beschrieben, wie Sie Ihren Anspruch
auf Bewilligung von Beratungshilfe
durchsetzen können.


