Die Kanzlei - Aufgaben und Spezialisierung
Als Fachanwalt erhebe ich den Anspruch, meinen Mandanten im Bereich
des Sozialversicherungs-
und Sozialrecht eine Beratung und Vertretung
auf höchstem Niveau in einem individuellen persönlichen
Rahmen anzubieten.
Kein Jurist kann heute alle Rechtsgebiete mit der gleichen
Qualität bearbeiten. Nur die Spezialisierung erlaubt es, den
Mandanten eine optimierte Beratung zukommen zu lassen. Auf eine
Ausdehnung der Aufgabengebiete verzichte ich deshalb bewußt.
Die Konzentration auf das Sozialversicherungs-
und Sozialrecht ermöglicht mir eine
laufende und intensive Beschäftigung mit den aktuellen
Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur auf
dem betreffenden Gebiet. Daher dürfen und können Sie von mir
eine umfassende und gründliche rechtliche Betreuung erwarten. Das
ist Sinn und Vorteil anwaltlicher Spezialisierung.
Sie haben als Mandant das Recht,
hinsichtlich jeder Rechtsfrage gut beraten zu werden. Sollte ich ein an
mich herangetragenes Mandat nicht annehmen, weil die Angelegenheit
nicht in meinen Tätigkeitsbereich fällt,
empfehle ich Ihnen
entsprechend spezialisierte Kolleginnen bzw. Kollegen, mit denen ich im
Rahmen eines Netzwerks zusammenarbeite.
Seit August 2008 übe ich meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit
Frau Rechtsanwältin Melanie Harms aus. Rechtsanwältin
Harms bearbeitet überwiegend zivilrechtliche Mandante und hat sich
insbesondere auf das Pferderecht spezialisiert.


