Sozialversicherungs- und Sozialrecht
Das Sozialrecht – mit seinem Teilbereich Sozialversicherungsrecht – stellt ein ständig fließendes Rechtsgebiet dar. Fortwährend erfährt es Neuerungen und Korrekturen. Als Fachanwalt für Sozialrecht kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dies gilt sowohl für eine umfassende persönliche Beratung als auch für die Vertretung im gerichtlichen Klage- oder Eilverfahren vor dem Sozialgericht (bzw. Verwaltungsgericht) oder im behördlichen Widerspruchsverfahren.
Folgende Bereiche gehören zum Sozialversicherungs- bzw. Sozialrecht:
- gesetzliche Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch (SGB) VI
- gesetzliche Krankenversicherung, SGB V
- soziale Pflegeversicherung, SGB XI
- Grundsicherung
für
Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV), SGB II
- Arbeitslosenversicherung und
das Arbeitsförderungsrecht, SGB III
- gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII
- allgemeine Vorschriften, SGB IV, SGB I
- Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen, SGB IX
- Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII
- soziale Entschädigung (z.B. Bundesversorgungs-, Soldatenversorgungs-, Zivildienst-, Opferentschädigungsgesetz)
- Elterngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld
Sie können die maßgeblichen Gesetze unter www.gesetze-im-internet.de
downloaden.
Konkret geht es im Sozialrecht um folgendes (Beispiele):
| Gesetzliche
Rentenversicherung nach oben |
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| Gesetzliche Krankenversicherung nach oben |
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| Soziale Pflegeversicherung nach oben |
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Arbeitslosenversicherung und das Arbeitsförderungsrecht nach oben |
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| Gesetzliche Unfallversicherung nach oben |
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| Allgemeine Vorschriften nach oben |
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Grundsicherung nach SGB XII, |
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Kinder- und Jugendhilfe |
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Rehabilitation und Teilhabe behinderter und
schwerbehinderter Menschen nach oben |
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Nähere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auch unter Links


